Allgemeine Geschäftsbedingungen von Prozent Taxi, Inh. Semkan Ikan
1 Allgemeine Informationen und Geltungsbereich
Das Unternehmen Prozent Taxi, Inh. Semkan Ikan (nachfolgend „Prozenttaxi“) ist ein im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragenes Einzelunternehmen, das den Betrieb eines Taxiunternehmens bezweckt mit Fokus auf Seniorenbegleitung sowie Rollstuhl-, Behinderten- und Schultransporte.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln den Abschluss, Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen Prozenttaxi und Kunden für obengenannte Dienstleistungen.
Enthalten individuelle Vereinbarungen und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen der individuellen Vereinbarung denjenigen der AGB vor. Sind jedoch die Bestimmungen der Vereinbarung unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
Die AGB gelten durch die Absetzung einer Buchungs- bzw. Bestellanfrage durch den Kunden als akzeptiert.
Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausgeschlossen.
2 Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme
Die Buchungsanfrage kann per Telefon, Webseiten-Formular, E-Mail oder WhatsApp erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrages dar. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung von Prozenttaxi per E-Mail an den Kunden oder bei tatsächlichem Antritt der Fahrt zustande.
Bei der Buchung von Einzelfahrten kann der Kunde mit einer Annahme oder Ablehnung innert 24 Stunden rechnen. Individuelle Offerten von Prozenttaxi sind ohne explizit anderslautende Angabe während 30 Tagen gültig.
Benötigte Hilfsmittel wie z.B. ein Rollstuhl sind bereits bei der Buchung anzumelden. Es können zusätzliche Kosten entstehen (vgl. Ziff. 3.1).
2.2 Preisanpassungen
Bei Daueraufträgen ist Prozenttaxi während eines Jahres an die vereinbarten Preise gebunden. Erhöhen sich die Energie- und Treibstoffpreise, die branchenüblichen Preise oder der Landesindex für Konsumentenpreise, ist Prozenttaxi befugt, mit 30-tägiger Vorankündigung schriftlich neue Preise festzulegen. Der Kunde kann die Vereinbarung innert Frist von 30 Tagen seit Eingang der Mitteilung schriftlich kündigen. Entscheidend ist der Eingang der Kündigung bei Prozenttaxi. Unterlässt der Kunde die Kündigung innert Frist, so gilt die Vereinbarung mit den neuen Preisen weiter.
3 Tarife und weitere Kosten
3.1 Tarife
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Taxameter, sofern nicht vorgängig ein Pauschalbetrag vereinbart wurde. Die jeweiligen Tarife sind der nachfolgenden Tarifliste bzw. dem Vertrag zu entnehmen. Wo nichts Abweichendes festgehalten wurde, gelten alle Preise exkl. MWST.
Grundtarif pro Auftrag
Wegtarif pro Km
Zeittarif pro Minute Rollstuhltransport
8.00
4.00
1.33
ProMobil
6.00
2.60
0.90
Restliche Fahrten
6.00
3.80
1.33
Zurverfügungstellung Rollstuhl
20.00
Preise in CHF und inkl. MWST.
3.2 Wartezeiten
Bei Verspätung des Kunden ist die Wartezeit gemäss Taxameter zu vergüten. Zu beachten sind zudem die Bestimmungen in Ziff. 6. Wurde nichts Abweichendes vereinbart (z.B. Pauschalbetrag), so ist Prozenttaxi die Wartezeit bis zum Antritt der Rückfahrt mit CHF 1.33/min zu vergüten. 3.3 Begleitpersonen bei Rollstuhl- und Behindertentransport
Bei Rollstuhl- und Behindertentransporten können Kinder unter 12 Jahren kostenlos als Begleitperson mitfahren. Begleitpersonen sind im Voraus anzumelden. Es können pro Fahrt maximal zwei Begleitpersonen mittransportiert werden. Die Möglichkeit Begleitpersonen mitzutransportieren wird nur gewährleistet, wenn dies von Prozenttaxi explizit bestätigt wurde.
3.4 Zuschläge für Leerfahrten
Bei Behindertenfahrten und Schultransport werden für leer gefahrene Kilometer Zuschläge berechnet. Ab einem Anfahrtsweg von 5km werden für die leer gefahrenen Kilometer CHF 3.80 pro leer gefahrenem Kilometer und CHF 1.33 pro leer gefahrener Minute berechnet. Für die Berechnung des Anfahrtsweges ist ohne anderslautende Vereinbarung die Strecke vom Sitz von Prozenttaxi bis zum vereinbarten Abholort massgebend.
3.5 Zahlungsmittel
Es werden EC-, Kredit- und die ProMobil-Karte sowie Barzahlung in Schweizer Franken akzeptiert. Bei vorgängiger Vereinbarung kann auf Rechnung gefahren werden. Ohne anderslautende Vereinbarungen sind diese Rechnungen innert 30 Tagen zahlbar.
3.6 Reinigungspauschale
Bei übermässiger Verschmutzung des Fahrzeugs ist Prozenttaxi berechtigt, dem Kunden eine Reinigungspauschale in Höhe von CHF 150.00 zu berechnen. Dies schliesst einen die Pauschale übersteigenden Schadenersatzanspruch nicht aus.
4 Zahlungsverzug
Wird eine offene Forderung nicht innert Frist beglichen, ist Prozenttaxi berechtigt, dem Kunden CHF 30.00 pro Mahnung zu berechnen. Prozenttaxi ist bei Zahlungsverzug zudem berechtigt, ihre Dienstleistungen so lange einzustellen, bis die Forderung vollständig beglichen ist.
5 Dienstleistung
Prozenttaxi holt den Kunden zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort ab. Bei Rollstuhlfahrten platziert der Fahrer den im Rollstuhl sitzenden Kunden im Fahrzeug, fixiert den Rollstuhl und sichert den Kunden mit Sicherheitsgurten. Die Bewältigung des Weges bis zum Taxi am vereinbarten Abholort ist Sache des Kunden. Prozenttaxi hilft dem Kunden lediglich beim Einsteigen. Mit Hilfe beim Aussteigen am vereinbarten Zielort ist die Dienstleistung von Prozenttaxi erbracht. Wo nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf eine Fahrt alleine im Fahrzeug.
6 Verspätungen
Der Kunde hat die für das Ein- und Aussteigen benötigte Zeit zu berücksichtigen und ist dafür verantwortlich, die Buchung so vorzunehmen, dass allfällige Arzt- oder anderweitige Termine pünktlich eingehalten werden können.
Prozenttaxi ist ihrerseits bemüht, die pünktliche Durchführung der Fahrt sicherzustellen. Im Falle von absehbaren Verspätungen, z.B. aufgrund von hohem Verkehrsaufkommen oder bei Sammelfahrten, erfolgt nach Möglichkeit eine Mitteilung an den Kunden. Für Verspätungen und allfällig daraus resultierende Schäden übernimmt Prozenttaxi keine Haftung (vgl. Ziff. 10).
Das pünktliche Erscheinen des Kunden bzw. Fahrgastes am Abholort liegt in der Verantwortung des Kunden. Prozenttaxi empfiehlt, 5min vor der Fahrt am Abholort bereitzustehen. Bei einer Verspätung von mehr als 5min garantiert Prozenttaxi keine Fahrt. Insbesondere bei Sammelfahrten hat der Kunde dafür zu sorgen, dass der Fahrgast zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort ist. Prozenttaxi kann auf Verspätungen einzelner Fahrgäste keine Rücksicht nehmen und ist berechtigt, die Fahrt ohne den Fahrgast fortzusetzen. Die Vergütung bleibt geschuldet. Prozenttaxi haftet nicht für Schäden, die aufgrund der Verspätung des Fahrgastes und der allfällig daraus resultierenden Nichtbeförderung entstehen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die während einer allfälligen Betreuungslücke von Minderjährigen und/oder hilfsbedürftigen Personen entstehen.
7 Stornierung
7.1 Einzelbuchungen
Einzelbuchungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei storniert werden. Die Stornierung hat per E-Mail zu erfolgen. Entscheidend ist der Eingang der Stornierung bei Prozenttaxi.
7.2 Daueraufträge
Bei Daueraufträgen hat eine Stornierung von einzelnen Fahrten keinen Einfluss auf die zu entrichtende Vergütung. Die Zahlungspflicht kann auch mit frühzeitiger Mitteilung nicht umgangen werden.
8 Sorgfältige Nutzung
Die Fahrzeuge von Prozenttaxi sind sorgfältig zu nutzen. Es besteht für alle Fahrgäste eine Gurtpflicht. Die Fahrgäste haben sich an die Anweisungen des Fahrers zu halten. Die folgenden Handlungen sind in den Fahrzeugen von Prozenttaxi grundsätzlich untersagt:
a)
Rauchen;
b)
Essen;
c)
Trinken;
d)
Mitführen von Tieren, sofern nicht explizit vereinbart.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Fahrers zuwider oder gefährden Sie ihre eigene oder die Sicherheit vom Fahrer oder Dritten, ist Prozenttaxi berechtigt, diese vom Transport auszuschliessen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis, einschliesslich aller vereinbarten Neben- und Zusatzleistungen, berechnet.
9 Datenschutz
Prozenttaxi beachtet bei der Datenbearbeitung die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Prozenttaxi bearbeitet die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder zur Durchsetzung von Forderungen aus dem Vertragsverhältnis notwendigen Daten (z.B. Personalien, Standorte, E-Mail-Adresse, Kreditkartendaten, allfällige Gesundheitsdaten etc.). Prozenttaxi ist zudem zur Datenweitergabe zur Durchsetzung von Ansprüchen an Inkassobevollmächtigte befugt.
10 Haftung
Der Kunde haftet für alle Schäden, welche von ihm oder vom Fahrgast, für welchen er Dienstleistungen gebucht hat, verursacht wurden. Insbesondere hat der Kunde vollumfänglich Ersatz für Schäden am Fahrzeug zu leisten, welche er oder der Fahrgast verursacht hat.
Jegliche Haftung von Prozenttaxi sowie von ihr eingesetzten Hilfspersonen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Prozenttaxi haftet somit nicht für einfache und mittlere Fahrlässigkeit. Prozenttaxi haftet insbesondere nicht für die Betreuung und Sicherheit von Kunden bzw. Fahrgästen sowie für Gepäck vor Ankunft von Prozenttaxi am Abholort bzw. vor in Empfangnahme des Fahrgastes. Dies gilt auch bei Verspätungen oder Ausfällen von Prozenttaxi. Prozenttaxi haftet weiter nicht für Verspätungen und Ausfälle sowie deren Folgeschäden, für entgangenen Gewinn, für mittelbare bzw. indirekte sowie für Mangelfolgeschäden.
11 Formvorschriften
Wo vorliegend Schriftlichkeit vorausgesetzt wird, ist die Kommunikation per E-Mail dieser gleichgestellt.
12 Änderungen
Prozenttaxi ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Für den Kunden gilt die bei Vertragsschluss geltende Version. Werden die AGB in der Zeit zwischen Anfrage und Annahme geändert, so wird der Kunde vor Vertragsschluss über die neue Version informiert. Zieht er seine Anfrage nicht innert angemessener Frist zurück, so ist Prozenttaxi berechtigt, den Vertrag mit den neuen AGB zu schliessen.
13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Prozenttaxi. Prozenttaxi bleibt jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.
Prozent Taxi, Inh. Semkan Ikan
Seuzach, Juli 2024
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